8. Die A. verzichtete mit Erklärung vom 22. Dezember 2014 gegenüber der Stiftung FAR bezüglich sämtlicher aufgrund des GAV FAR, AVE GAV FAR sowie des Reglements FAR geschuldeter Eintrittsbeiträge und Beitragsforderungen (Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber) seit dem 1. Januar 2004, jeweils nebst Zinsen, bis am 31. Dezember 2015 auf die Einrede der Verjährung, soweit diese nicht bereits eingetreten sei.