5. Die Stiftung FAR teilte dem damaligen Rechtsvertreter der A. mit Schreiben vom 16. November 2010 mit, dass gestützt auf den Entscheid des Ausschusses Rekurse das Erstellen von Unterlagsböden aus Anhydrit-Fliessmörtel und plastischen Mörteln eine Tätigkeit sei, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR falle und die geschuldeten FAR-Beiträge noch nicht verjährt seien.