Die vorgesehene Verkehrsanordnung lasse eine solche Möglichkeit nicht mehr zu. Diese führe vielmehr dazu, dass Lastwagen für die Anlieferung von Waren für die sich in der Hauptgasse befindlichen Verkaufsgeschäfte und Gastgewerbebetriebe bzw. für den 58 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang