Die vorgesehene Verkehrsanordnung führe zu einer massiven und nicht verantwortbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit. Die geltende Verkehrsregelung lasse es zu, dass Lastwagen aus nördlicher Richtung auf den Landsgemeindeplatz gelangten und auf dessen südöstlichen Bereich für den Warenumschlag abgestellt werden könnten. Sie könnten den Landsgemeindeplatz wiederum in Fahrtrichtung Norden verlassen, wobei sie hierfür lediglich ein paar wenige Meter rückwärtsfahren müssten. Die vorgesehene Verkehrsanordnung lasse eine solche Möglichkeit nicht mehr zu.