4. Gegen den Rekursentscheid erhob der Bezirksrat Appenzell (folgend: Beschwerdeführer) am 17. März 2016 Beschwerde und stellte den Antrag, der Rekursentscheid und die vom Justiz-, Polizei- und Militärdepartement Appenzell I.Rh. verfügte Verkehrsanordnung seien aufzuheben. (…) III.