Wenn das Abstellen von Lastwagen an der Hauptgasse, wie der Bezirk befürchte, die Anlieferung der Geschäfte beeinträchtige, den Verkehr hemme und das Wegfahren der Lastwagen Fussgänger und insbesondere Kinder gefährde, dann sei dies demnach schon bisher der Fall gewesen und sei damit keine Auswirkung der neuen Verkehrsanordnung. Wie bisher dürfe mit einer Sonderbewilligung zu den Geschäften an der Hauptgasse gefahren werden und ohnehin erfolge die Anlieferung einiger Geschäfte über die Marktgasse, womit die geplante Verkehrsanordnung nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Zulieferung führe.