2. Gegen diese Verkehrsanordnung erhob unter anderem der Bezirksrat Appenzell mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 Rekurs bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. und stellte die Anträge, die angefochtene Verkehrsanordnung sei aufzuheben und das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement Appenzell I.Rh. sei anzuweisen, für den Landsgemeindeplatz nach Anhörung des Bezirksrates Appenzell eine neue Verkehrsanordnung zu verfügen, welche den in der Begründung vorgebrachten Bedenken Rechnung trage. 3. Die Standeskommission Appenzell I.Rh. wies mit Entscheid vom 2. Februar 2016 (Prot. Nr. 150) die vier Rekurse ab, soweit sie auf diese eintrat.