110 Abs. 1 SSV signalisiert noch in der Liste der Durchgangsstrassenverordnung (SR 741.272) aufgeführt sind. Wenn es nämlich den Kantonen frei steht, den Verkehr auf Nicht-Durchgangsstrassen nach Art. 3 Abs. 3 SVG vollständig zu untersagen, was grundsätzlich aus allen Gründen möglich ist, sofern die verfassungsmässigen Rechte der Bürger beachtet werden, so muss es ihnen 55 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang