Wohl wurde im Landsgemeindemandat 2002 auf Seite 121 ausgeführt, dass eine Änderung der Verkehrsführung bereits feststehe und die enge Durchfahrt beim Hotel Säntis durch Verkehrsverlegung auf die Blattenheimatstrasse entlastet werden solle. Der Beschwerdeführer kann jedoch daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, zumal Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen nicht in der Zuständigkeit der Landsgemeinde, sondern derjenigen des Landesfähnrichs liegen.