22b Abs. 1 SSV) - beim Landsgemeindeplatz kein Vortrittsrecht gegenüber dem fahrenden Verkehr (Art. 22a SSV), weshalb sie durch den reduzierten Verkehr profitieren. Eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf der begradigten Hauptgasse ist unwahrscheinlich, zumal der Hauptverkehr, nämlich der Durchgangsverkehr Richtung Postplatz, bei der Verzweigung Hauptgasse-Engelgasse (zwischen Hotel Appenzell und Eisenwaren Streule) in die enge Engelgasse einbiegen muss.