Geplant sei, dass der Landsgemeindeplatz zwar weiter Parkflächen umfasse, der motorisierte Verkehr aber um den Landsgemeindeplatz herumgeführt werde. Wer bisher zu Fuss in Ost-West-Richtung den Landsgemeindeplatz habe passieren wollen, habe die über den Platz führende, für den Durchgangsverkehr freie Strasse überqueren müssen. Das hätte Menschen mit Behinderungen, insbesondere Personen mit Seh- und Hörbehinderungen, in Anbetracht des Fehlens von Fussgängerstreifen Schwierigkeiten bereitet. Die strittige Verkehrsanordnung diene damit auch der Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.