2. Die Standeskommission erwidert, die strittige Verkehrsanordnung diene sehr wohl dem Schutz der Anwohner vor Lärm und Luftverschmutzung. So werde der Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse durch die geplanten Massnahmen verunmöglicht. Es würden keine Motorfahrzeuge von Norden (Zielkreisel) nach Süden (Postplatz) und von Westen (Rinkenbach) nach Norden (Zielkreisel) über den Landsgemeindeplatz mehr fahren können. Die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen beschränkten sich damit auf den Parkplatzverkehr.