Zusätzlich würden mit der vorgeschlagenen Massnahme alle Verkehrsteilnehmer, welche über den Landsgemeindeplatz vom nördlichen in den südlichen Teil von Appenzell fahren würden, ohne Not beschränkt. Es finde eine Beschränkung der individuellen Freiheit der Automobilisten statt, welche durch kein öffentliches Interesse gerechtfertigt werden könne.