sen am wenigsten einschränke, um das Ziel der „Verschönerung" des Landsgemeindeplatzes zu erreichen. Der Landsgemeindeplatz bleibe auch mit der bestehenden ohne Einschränkung funktionierenden Verkehrsführung ein Parkplatz. Es bestehe kein Platz für eine Änderung der Verkehrsführung. Deshalb seien die neuen Verkehrsanordnungen widerrechtlich. Zusätzlich würden mit der vorgeschlagenen Massnahme alle Verkehrsteilnehmer, welche über den Landsgemeindeplatz vom nördlichen in den südlichen Teil von Appenzell fahren würden, ohne Not beschränkt.