Dem Gestaltungskonzept, welches wenn überhaupt nur unwesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Gestaltung des Landsgemeindeplatzes bringe, würden ohne Not alle andern öffentlichen Interessen untergeordnet. Der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit würden aber massiv eingeschränkt. Es werde ohne Not in die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Gewerbebetriebe eingegriffen, indem der Zustrom des existenziellen Besucherstroms durch die geplante Verkehrsanordnung massiv eingeschränkt werde.