Diese Argumentation mit der Verkehrssicherheit entbehre nicht einer gewissen Ironie. In einer ersten Phase werde ein sehr wichtiges öffentliches Interesse, nämlich die Verkehrssicherheit, dem unbestreitbar weniger wichtigen, da immer noch unbefriedigenden Interesse „Gestaltungskonzept" geopfert, um dann die neue Verkehrsanordnung der Teilung des Landsgemeindeplatzes mit der nicht mehr gewährleisteten Verkehrssicherheit zu rechtfertigen. Die bisherige Verkehrsführung beweise, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ohne dass der Landsgemeindeplatz für den Nord-Südverkehr abgesperrt werden müsse.