Für die Zulieferung zum Hotel Säntis heisse dies, dass künftig sämtliche Zulieferer nach der Zulieferung auf den Landsgemeindeplatz fahren und um die Linde kurven müssten, um nachher wieder die Zielstrasse in nördlicher Richtung zu befahren. Diese LKWs würden die Zielstrasse an ihrer engsten Stelle neu doppelt so oft befahren müssen als bisher. Die Rückstaus würden sich verschärfen. Es sei offensichtlich, dass Art. 17 Abs. 2 VRV ein Rückwärtsfahren auf die Kreuzung Zielstrasse Blattenheimatstrasse nicht zulasse, da wohl nicht bestritten werde, dass es sich hier um eine unübersichtliche Strassenverzweigung im Sinne von diesem Artikel handle.