Mit der neuen Verkehrsführung werde sich diese Situation wahrscheinlich noch verschlimmern, sicher aber nicht verbessern. Hinzu kämen die Fussgänger, welche in der bestehenden 30er- Zone nicht kontrollierbar seien. Allein die Argumente der Verkehrssicherheit müssen dazu führen, dass die geplante Verkehrsanordnung als rechtswidrig angesehen werden müsse.