Dadurch, dass die Querung des Landsgemeindeplatzes gemäss neuer Verkehrsanordnung nicht mehr möglich sein werde, werde sich die Verkehrssicherheit auch im Bereich Zielstrasse-Marktgasse-Landsgemeindeplatz verschlechtern. Es sei vorgesehen, dass die Zielstrasse nach wie vor in beiden Richtungen befahren werden könne. Sämtliche Fahrzeuge, welche bisher von der Marktgasse herkommend in südlicher oder westlicher Richtung den Landsgemeindeplatz überquerten, seien nun gezwungen, die Zielstrasse zu befahren.