Mit der bestehenden 30er-Zone beim Landsgemeindeplatz würden die Fussgänger mit und ohne Behinderung das Vortrittsrecht gegenüber dem fahrenden Verkehr geniessen. Dass Fussgängerstreifen fehlten, sei ein Merkmal der 30er-Zone. Für Menschen mit Behinderungen ändere die neue Verkehrsanordnung nichts. Dadurch, dass Gesellschaftswagen nicht mehr auf den Landsgemeindeplatz fahren könnten, werde sich die Situation in Einzelfällen sogar massiv verschlechtern.