4. Gegen den Rekursentscheid erhob der Rechsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 14. März 2016 Beschwerde und beantragte, der Rekursentscheid sei aufzuheben und die Angelegenheit an das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement zur Neubeurteilung zurückzuweisen, eventualiter die bestehende Verkehrsanordnung zu belassen. (…) III.