Da bei der Verzweigung Hauptgasse-Engelgasse in die enge Engelgasse eingebogen werden müsse, weil die Hauptgasse im weiteren Verlauf wie bisher mit einem Fahrverbot belegt werde, sei im vorliegenden Fall durch die begradigte Hauptgasse im Bereich Hotel Appenzell nicht mit markant höheren Geschwindigkeiten und damit auch nicht mit einem erheblich erhöhten Gefährdungspotential zu rechnen.