Mit den strittigen Verkehrsanordnungen könnten Reisebusse nicht mehr auf den Landsgemeindeplatz fahren, da an der Verzweigung Blattenheimatstrasse-Zielstrasse nördlich des Landsgemeindeplatzes das Signal „2.08 Verbot für Gesellschaftswagen" angebracht werde. Den Gästen des Hotel X sei aber ein rund 200 Meter langer Fussweg von den Reisebusparkplätzen auf dem Zielparkplatz zumutbar. Auch in anderen Ortschaften würden sich oftmals solche Distanzen zwischen einem Hotel und der nächstgelegenen Haltemöglichkeit für Reisebusse ergeben.