1. Am 25. Februar 2016 reichte der Rechtsvertreter von A. und B. beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein, es sei die im Verfahren E 176-2014 vom Einzelrichter am 22. Januar 2016 verfügte Versteigerung der Aktien der C. AG durch den Sachwalter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens (Klage betreffend Auflösung der C. AG im Sinne von Art. 736 Ziff. 4 OR) zu sistieren.