Den wenigsten Bürgern wird bei Nennung einer Parzellennummer klar sein, welches genau begrenzte Gebiet nun gemeint ist. Diesem Umstand kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, gehören doch zur sogenannten „Sportzone Nanisau“ zwei Grundstücke, nämlich die Parz.Nr. 103 und 104, wobei die Planungszone lediglich auf die Parz.Nr. 104 erlassen wurde. Insofern ist ein Plan unerlässlich, um 41 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, sich während der Auflage über die exakte Ausdehnung zu informieren.