Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, Einblick in die entsprechenden Pläne und Unterlagen nehmen zu können, um allenfalls den Rechtsmittelweg zu beschreiten. Entgegen der Ansicht der Standeskommission kann sich mit dem Erlass der Planungszone auf nur eine Parzelle nicht jedermann ein Bild über die Ausdehnung machen, ohne zusätzlich weitere Informationen einholen zu müssen. Den wenigsten Bürgern wird bei Nennung einer Parzellennummer klar sein, welches genau begrenzte Gebiet nun gemeint ist.