3.2. Der Bezirksrat Schwende hat die Planungszone im Appenzeller Volksfreund einmalig am 9. Juli 2015 mittels Inserat amtlich bekannt gemacht, jedoch während der Auflagefrist nicht öffentlich aufgelegt. Dementsprechend wurde auch nie ein Plan für die öffentliche Auflage erstellt. Unterbleibt die Auflage hingegen vollständig, liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler vor, da der Rechtsmittelweg nie eröffnet wurde. Zudem besteht sowohl nach Art. 57 Abs. 2 BauG als auch nach Art. 33 RPG eine ausdrückliche und klare Pflicht zur Auflage, womit der Mangel offensichtlich und leicht erkennbar ist.