Eine Planungszone ist keine Zonenart, sondern ein Instrument zur Sicherung künftiger Nutzungspläne oder Nutzungsplanänderungen. Somit stellt eine Planungszone eine vorsorgliche Massnahme dar (vgl. Waldmann/Hänni, Raumplanungsgesetz, Bern 2006, Art. 27 N 7). Die Rechtsnatur der Planungszone ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten, hingegen ist man sich einig, dass das Verfahren zum Erlass einer Planungszone demjenigen für Nutzungspläne entspricht (vgl. BGE 105 Ia 109; Waldmann/Hänni, a.a.O., Art. 27 N 9 und 32; Ruch, in: Aemisegger/Kuttler/Moor/Ruch [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zürich