Das Gesetz verlange die öffentliche Auflage von Planungszonen. Die Auflage solle dem Einzelnen ermöglichen, sich ein Bild über die Ausdehnung und die Begründung der Planungszone zu machen. Der Bezirksrat Schwende habe in der amtlichen Bekanntmachung festgehalten, dass er eine Planungszone für die Parzelle Nr. 104 (Bezirk Schwende) erlasse. Die amtliche Bekanntmachung habe auch eine Begründung der Planungszone enthalten. Aus der amtlichen Bekanntmachung gehe damit ausreichend klar hervor, welche Flächen der Bezirksrat mit einer Planungszone belegen wolle.