1. Die Beschwerdeführerin rügt im Wesentlichen, dass die Standeskommission dem Bezirk Schwende mehrere Verfahrensfehler vorhalte, diese Unzulänglichkeiten aber heile, um die Planungszone nicht bereits aus formellen Gründen aufheben zu müssen. Diese Vorgehensweise widerspiegle die Absicht der Standeskommission, zusammen mit dem Bezirk Schwende in einer politischen Angelegenheit am gleichen Strick zu ziehen. Dadurch seien die juristischen Überlegungen eindeutig ausser Acht gelassen worden und die Standeskommission habe sich ausschliesslich der politischen Zielsetzung und nicht von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung leiten lassen.