Sowohl nach DBG als auch nach StG ist als Obergrenze für den steuerbaren Mietwert derjenigen Betrag massgebend, den der Steuerpflichtige bei der Vermietung seiner Liegenschaft als Miete erzielen könnte. Demnach ist der Eigenmietwert aufgrund von Vergleichen mit tatsächlich vermieteten Objekten festzusetzen. Wie der Beschwerdeführer zu Recht ausführt, weist das Immobilienportal www.newhome.ch kein einziges Haus mit einem Mietpreis von CHF 4‘000.00 p.Mt. oder höher auf. Am Beispiel von Appenzell A.Rh. hat er zudem aufgezeigt, dass die Marktmiete nicht linear zum Verkehrswert einer Liegenschaft ansteigt.