4.3. Die Anwendung der 6%-Regel gemäss Art. 2 Abs. 1 StKB-StG führt vorliegend, bei einem Vermögenssteuerwert von CHF 1‘355‘000.00, zu einem Brutto-Eigenmietwert von CHF 81‘300.00 pro Jahr bzw. CHF 6‘775.00 pro Monat. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob diese Festlegung des Eigenmietwerts für die Liegenschaft des Beschwerdeführers zu unsachlichen bzw. gesetzwidrigen Ergebnissen führt. Es ist zu prüfen, ob es sich bei dem durch die Beschwerdegegnerin aufgerechneten Eigenmietwert um einen fiktiven, auf einem vergleichbaren Markt nicht erzielbaren Mietwert handelt.