gleichsmethode ermittelt werden. Dabei solle der Wert der Eigennutzung demjenigen Preis entsprechen, zu dem ein Dritter ein Objekt unter gleichen Verhältnissen – ein Objekt an gleicher Lage, gleichen Alters, mit der gleichen Anzahl Räume, der gleichen Ausstattung und entsprechend dazugehörigem Umschwung – gemietet hätte. Die Liegenschaft x sei im Jahr 2011 umfassend umgebaut worden und weise eine Wohnfläche von insgesamt rund 330 m2 aus; rund 190 m2 davon würden sich im alten Hausteil befinden und würden einen sehr niedrigen Ausbaustandard ausweisen.