Appenzell A.Rh. steige die Marktmiete nicht linear zum Verkehrswert einer Liegenschaft an. Bei Anwendung der Regelung des Kantons Appenzell A.Rh. betrage der Brutto-Eigenmietwert im vorliegenden Fall CHF 51‘293.00 p.a. bzw. 4‘274.00 p.Mt. Es sei nicht möglich, die Liegenschaft für den veranlagten Brutto- Eigenmietwert zu vermieten, weshalb dieser gesetzes- und verfassungswidrig sei. Ausgehend davon, dass die amtliche Schätzung sachlich begründet sei, könne der Mietwert für den vorliegenden Fall im Sinne von Art. 24 Abs. 2 StG angewendet werden. Gemäss SSK-Publikation könne der Eigenmietwert auch auf Grund der Ver-