Schliesslich sei der Steuerwert einer Liegenschaft aus der amtlichen Verkehrswertschätzung gemäss Innerrhoder Steuerrecht untrennbar mit dem Eigenmietwert verbunden. Diesem Umstand werde in der Innerrhoder Schätzungspraxis Rechnung getragen, weshalb die amtlichen Verkehrswertschätzungen von Liegenschaften regelmässig mehr oder weniger deutlich unter dem eigentlichen Marktwert liegen würden. Dies zeige sich auch im vorliegenden Fall. Als Marktwert müsse der Kaufpreis herangezogen werden. Dieser habe sich auf CHF 3‘300‘000.00 belaufen.