Dieser Ansatz werde im ganzen Kanton einheitlich angewendet und basiere vor allem auch auf Erfahrungszahlen und Vergleichsobjekten. Doch gerade die Festlegung dieser Erfahrungszahlen sei im vorliegenden Fall aufgrund der Grösse der Liegenschaft schwierig, da Vergleichsobjekte in Appenzell I.Rh. weitestgehend fehlen würden. Es rechtfertige sich deshalb 34 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang