Die Schätzungskommission ermittle, um ein einheitliches Verfahren anwenden zu können, anhand der zur Verfügung stehenden Wohnfläche eine Anzahl Raumeinheiten. Diese würden mit einem Franken-Ansatz multipliziert, was den Ertragswert ergebe. In die Ermittlung des Franken-Ansatzes würden verschiedene Faktoren wie Wohn- und Verkehrslage, Zusatznutzungen oder Ausbaustandard einfliessen. Dieser Ansatz werde im ganzen Kanton einheitlich angewendet und basiere vor allem auch auf Erfahrungszahlen und Vergleichsobjekten.