Die Innerrhoder Praxis richte sich demnach nach der Bewertung aufgrund kantonaler Liegenschaftenschätzungen gemäss der Schweizerischen Steuerkonferenz. Luxuriöse Villen und Herrschaftshäuser - somit Objekte, deren Nutzung nicht ohne weiteres mit einem herkömmlichen Einfamilienhaus vergleichbar seien (z.B. Schlösser) - könnten wohl individuell bewertet werden. Dies sei jedoch bei einem – wenn auch aufwendig ausgebauten – neuen Bauernhaus nicht gegeben. Die Schätzungskommission ermittle, um ein einheitliches Verfahren anwenden zu können, anhand der zur Verfügung stehenden Wohnfläche eine Anzahl Raumeinheiten.