Damit war die Mobilisation durch die Beschwerdeführerin abgeschlossen und sie stützte sein Gewicht nicht mehr. Die Beschwerdeführerin ging davon aus, dass der Patient eigenständig stehen konnte. Dies konnte sie ihm ohne Weiteres zutrauen, da sie ihn gemäss ihrer Angabe bereits seit über vier Jahren betreute und daher gut kannte. Zudem hätte sie wohl keine Mobilisation durchgeführt, wenn sie davon ausgegangen wäre, dass der Patient anschliessend die neue Position nicht hätte selbständig aufrecht halten können.