Das Bundesgericht stützt sich bei der Beurteilung einer Überanstrengung im pflegerischen Bereich teilweise auf die beteiligten Körpergewichte ab (vgl. Entscheid des Bundesgerichts U 166/04 vom 18. April 2005). Die Beurteilung der Ungewöhnlichkeit anhand der beteiligten Körpergewichte ist vorliegend nicht zielführend, da sich die Beschwerdeführerin die Beschwerden nicht bei der Mobilisation selbst zugezogen hat. Geht es darum, einen Patienten zu stützen, ihn umzubetten oder umzulagern, kann die 32 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang