ren Krankenschwester, die unversehens das Gewicht einer 66 Kilogramm schweren Patientin habe auffangen müssen. Im Lichte dieser Praxis könne das Ereignis vom 3. Oktober 2014 bei dem die Einsprecherin einen gemäss Fragebogen ca. 60 Kilogramm schweren, stürzenden Patienten aufgefangen habe, nicht als Überanstrengung im Sinne der Rechtsprechung gewertet werden. Des Weiteren könne nicht unbesehen auf das Urteil des BGer 8C_827/2007 vom 22. September 2008 abgestellt werden.