Ob ein Unfallereignis aufgrund einer Überanstrengung gegeben sei, müsse rechtsprechungsgemäss in Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles entschieden werden. Ein Unfall sei etwa bejaht worden im Fall einer 35-jährigen, 57 Kilogramm schweren, Physiotherapeutin, welche einen 84 Kilogramm schweren Patienten, der das Gleichgewicht verloren hätte, aufgefangen habe oder bei einer 49-jährigen Krankenschwester, welche zusammen mit einer Kollegin eine Patientin vom Bett auf einen Stuhl habe verlagern wollen, wobei die Kollegin ins Leere gegriffen habe und unvermittelt das gesamte Gewicht der Patientin auf der Versicherten gelastet habe.