2.2. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, sie habe reflexartig versucht, den Patienten aufzufangen, als er sich fallen gelassen habe, damit er sich beim Aufprall auf den Boden nicht verletze. Dabei habe sie sich wegen des ruckartigen und aussergewöhnlichen Bewegungsablaufs und der plötzlichen aussergewöhnlichen Rückenbelastung Beschwerden zugezogen, die eine längere ärztliche Behandlung und Therapie erfordert haben. Der Patient sei im Zeitpunkt des Ereignisses 87-jährig und blind gewesen und in der Zwischenzeit verstorben. Entgegen der Ansicht der Helsana handle es sich nicht um einen normalen Transferablauf.