1.4. Die Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin erstattete am 3. Oktober 2014 Unfallmeldung an die Beschwerdegegnerin. Darin schildert die Arbeitgeberin den Unfallhergang folgendermassen: „Bei der Mobilisation eines Klienten entgleitete dieser der Angestellten unerwartet, sodass sie ihn durch eine ruckartige Bewegung auffangen und einen Sturz verhindern musste“. Rund ein halbes Jahr später forderte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf, den Fragebogen „Verhebetrauma“ auszufüllen, was die Beschwerdeführerin am 15. April 2015 tat. Darin schilderte sie den Unfallhergang wie folgt: „Ich half einem alten, blinden Patienten Jg.