1.2. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin macht geltend, dass sich die Beschwerdeführerin Beschwerden im Rücken zugezogen habe, als sie einen Patienten, der schon gestanden habe und somit mobilisiert gewesen sei, plötzlich mit den Händen und Armen um sich geschlagen und herumgefuchtelt habe und sich dann unerwartet und willentlich fallen gelassen habe, habe auffangen wollen. Dabei habe sie aufpassen müssen, dass sie nicht einen Schlag ins Gesicht oder an den Kopf erhielte, da sie ihn wegen seiner Blindheit habe führen müssen.