3. Mit Schreiben vom 5. Juni 2015 teilte die Helsana Unfall AG A. mit, dass sie in diesem Versicherungsfall keine Leistungen erbringen werde, da der Unfallbegriff nicht erfüllt sei. A. erklärte sich mit Schreiben vom 9. Juni 2015 mit der Einschätzung der Helsana Unfall AG nicht einverstanden, worauf die Helsana Unfall AG am 29. Juni 2015 eine Verfügung erliess, wonach sie einen Leistungsanspruch verneinte.