Dass das Schmaltier nicht gelitten hat, ist offensichtlich unzutreffend, nachdem zwei auf das Schmaltier abgegebene Schüsse es zwar verletzten, aber erst der dritte Schuss auf den Hals des liegenden Tiers tödlich war. Nichts ändert auch der Umstand, dass der Rekurrent seit über 20 Jahren anscheinend ohne Beanstandung auf die Jagd gegangen ist, denn die Vorfälle, die dem Rekurrenten zum Vorwurf gemacht werden (Schüsse aus spitzem Winkel von hinten und ein Schuss auf flüchtiges, nicht angeschossenes Wild) sind nach der vom Gesetzgeber aufgestellten Regelung (Art. 29 JaV) unweidmännisch und ausdrücklich verboten. (…)