5.4. Das Bau- und Umweltdepartement gewichtete die Verstösse gegen die Jagdgesetzgebung mit der Begründung als schwer, die beiden Schüsse auf das Schmaltier und der Schuss auf die Hirschkuh seien aus spitzem Winkel erfolgt, der Schuss auf die Hirschkuh zudem, als diese bereits flüchtig gewesen sei. Der Rekurrent hat eingeräumt, dass der erste Schuss auf das Schmaltier von ihm abgegeben wurde. Wer den zweiten Schuss auf das Schmaltier abgegeben hat, hätte sich möglicherweise aus der schriftlichen Begründung des Strafurteils ergeben, die aber nicht vorliegt.