Darauf verwies das Bau- und Umweltdepartement erst in seinen Eingaben während des Rekursverfahrens. Die Standeskommission lässt unter diesen Umständen offen, ob der Rekurrent in diesem Punkt weidmännisch gehandelt hat und macht ihm dieses Verhalten ebenso wenig zum Vorwurf wie die Vorinstanz, die dieses Verhalten bei ihren Erwägungen nicht erwähnt hatte.