Verwaisen die Kälber im ersten Jahr, haben sie kaum Überlebenschancen, da sie vom Rudel ausgeschlossen werden (Baumann et al., Jagen in der Schweiz, Zürich 2012, S. 51). Der Abschuss von Hirschkühen ist deshalb besonders heikel, wenn beim Ansprechen das Vorhandensein eines anhängigen Jungtiers nicht ausgeschlossen werden kann. Im Zweifelsfall hat der Jäger von einem Abschuss abzusehen (Entscheid der Baudirektion des Kantons Zürich vom 9. März 2015, BD_A15 032, E. 3e).